Mit Herz und Verstand unterstützen wir auch gerne Sie bei der Durchführung Ihres Verfahrens. Wir finden gemeinsam mit Ihnen heraus, welche Möglichkeit für Sie genau die Richtige ist. Unser Leistungsspektrum beinhaltet organisatorische, formale und inhaltliche Aufgaben im Bereich der Wettbewerbs- und Verfahrensbetreuung, wie zum Beispiel
  • Umfassende Beratung zur Verfahrensart, der Verfahrensdauer und den Verfahrenskosten
  • Beratung hinsichtlich der Zusammensetzung von Preisgerichten und Auswahlgremien
  • Integration von Bürgerbeteiligungsprozessen
  • Gremienbeteiligung
  • Erarbeitung von Raum- und Funktionsprogrammen
  • Erarbeitung von Auslobungsbroschüren
  • Vorprüfung von Architektenentwürfen
  • Sitzungsvorbereitung

Wir beraten öffentliche und private Auftraggeber bei der Wahl des geeigneten Verfahrens. Unser Leistungspaket umfasst die komplette Organisation und Durchführung von Architekten-, städtebaulichen- und freiraumplanerischen Wettbewerben und VgV-Verfahren.

Wissenswertes

Planungswettbewerbe

Planungswettbewerbe

Planungswettbewerbe sind für öffentliche und private Auftraggeber eines der besten qualitäts- und projektorientierten Instrumente zur Findung der optimalen Lösung im Bereich Städtebau, Funktion, Ökonomie, Umwelt- und Sozialverträglichkeit bezogen auf alle Kriterien der Nachhaltigkeit. Die Durchführung erfolgt auf Grundlage der Richtlinien für Planungswettbewerbe (RPW).

Verhandlungsverfahren

Verhandlungsverfahren

Wenn der nach geschätzte Auftrags- oder Vertragswert die von der EU festgelegten Schwellenwerte überschreitet ist auf Grundlage des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) in Verbindung mit der Vergabeverordnung (VgV) ein Verhandlungsverfahren durchzuführen.

Konzeptvergabe

Konzeptvergabe

Die Grundstücksvergabe nach Konzeptqualität ist ein wesentliches Instrument, um die Umsetzung sowohl wohnungspolitischer als auch umwelt- und / oder stadtentwicklungspolitischer Ziele bei der Grundstücksvergabe zu garantieren und einen überzogenen Preiswettbewerb zu verhindern.

Andere

Andere

Aufgabenbezogen können weitere Verfahren wie Wettbewerblicher Dialog, Totalunternehmervergabe, u.a. sinnvoll sein. Unterhalb des Schwellenwerts ist die Unterschwellenvergabeordnung (UVgO) anzuwenden. In Hessen erfolgen die Vergaben im Unterschwellenbereich gemäß dem Hessischen Vergabe- und Tariftreuegesetz (HVTG) in der Regel als Interessenbekundungsverfahren.